Begründete Forderungen jetzt umsetzen

Die vom 6. bis zum 16. April durchgeführte Corona-Umfrage von Pro Aidants ist in allen drei Landesteilen beantwortet worden. Am stärksten war der Rücklauf in der französischsprachigen Schweiz, wie die am 23. April veröffentlichte Auswertung zeigt. Die zahlreichen Kommentare in der offenen Frage am Umfrageende zeigen, wie vielschichtig Angehörigenbetreuung ist. An dieser Stelle noch einmal unser herzlicher Dank an die 242 Teilnehmenden!

Was geschieht nun weiter mit den Umfrageresultaten? Bei der Umfrage arbeitete Pro Aidants eng mit der Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB) zusammen. Die IGAB hatte die Übersetzung auf Französisch vorgenommen und die Umfrage in allen drei Sprachen ebenfalls auf ihre Homepage platziert. Sie griff wesentliche Punkte aus der Umfrage auf, verbreitete sie in Gesprächen auf Bundesstufe und stellte in einer eigenen Medienmitteilung fünf Forderungen an den Bundesrat. Die Corona-Umfrage von Pro Aidants hat damit ihren Zweck zum grössten Teil erfüllt. Ein zusätzlicher offener Brief an den Bundesrat erübrigt sich. Die Antworten auf die offene Frage am Umfrageende sind für Pro Aidants damit aber noch nicht abgeschlossen, sie fliessen in die Weiterentwicklung ein.

Handlungsbedarf für die Betreuung durch Angehörige

Nicht nur Pro Aidants und IGAB sehen einen dringenden Handlungsbedarf. Ins gleiche Horn stösst der Behindertenverband. Michael Ledergerber, Geschäftsleiter des Verbandes für Menschen mit Behinderungen Procap Luzern, Ob- und Nidwalden, äusserte sich dazu letzten Sonntag im Blick. Sein konkretes Anliegen, das er auch als Postulat ins Luzerner Kantonalparlament einbrachte, sind die erwachsenen Menschen mit Behinderung. Unterstützungsberechtigt für Corona-Erwerbs­ersatz ist nur die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis 20 Jahren. In seinem Vorstoss fordert er finanzielle Sofortmassnahmen für betreuende Angehörige von erwachsenen Menschen mit Behinderungen.

Social Distancing betrifft auch die betreuenden Angehörigen

Der Verlust von Nähe durch das Social Distancing betrifft auch die betreuenden Angehörigen. Es ist unbestritten ein Dilemma, wenn der Schutz von Schutzbedürftigen und ihr Bedürfnis nach Nähe aufeinander stossen. Für Demenzerkrankte und ihre Angehörigen äusserte sich dazu letzte Woche in einem TV-Interview die Geschäftsleiterin von Alzheimer Schweiz, Stefanie Becker: “Unsere Forderung ist, dass normale Begegnungen, in denen Berührungen möglich sind, für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen wieder möglich werden”. Schon zuvor hatte sich Alzheimer Thurgau in den Untersee Nachrichten zur Situation von Menschen mit Demenz, die im selben Haushalt wohnen, geäussert: “Freiwillige Begleitdienste, Ausflugsmöglichkeiten und viele Entlastungsangebote, die sonst Raum für Abstand und zur Erholung schaffen, sind ausgesetzt oder reduziert. Viele pflegende Angehörige sind inzwischen ausgezehrt.” 

Bundesgesetzt jetzt sofort umsetzen

2019 war ein Jahr, in welchem so viele Forschungen zur Angehörigenbetreuung abgeschlossen wurden, wie nie zuvor. Gestützt auf dieses umfassende Wissen hat das Bundesparlament im Dezember 2019 mit grossem Mehr das “Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung” bewilligt. Dieses Gesetz sieht die Verlängerung des 3-tägigen Urlaubs wegen Erkrankung von Angehörigen, einen Betreuungsurlaub für schwerkranke oder verletzte Kinder und eine Verlängerung der Betreuungsgutschriften in der AHV vor.

Inzwischen ist auch die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen und das Gesetz könnte in den Kantonen umgesetzt werden. Das Ergebnis der Corona-Umfrage von Pro Aidants war eindeutig. Mit maximaler Einigkeit lautete die Forderung: Sofortige Inkraftsetzung des Bundesgesetzes.

Pro Aidants wird bei den 26 Kantone nachfragen, wo jeder Kanton bei der Umsetzung des Bundesgesetzes steht. Gleichzeitig soll auch erhoben werden, in welchen Kantonen Lösungen vorhanden sind, die über das Bundesgesetz hinausgehen und Angehörige noch besser unterstützen. Auf den Vergleich darf man gespannt sein!

In der Zwischenzeit. Lesen Sie den Blogbeitrag:
Welcher Kanton unterstützt Angehörige?

 

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