Tags: Politik

Fünf Forderungen an den Bundesrat

In einer Medienmitteilung vor Ostern ruft die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB) den Bundesrat anhand von fünf konkreten Forderungen auf, sich jetzt für die betreuenden Angehörigen einzusetzen. Wer die Umfrage von Pro Aidants ausgefüllt hat (oder dies noch tut), wird die Umfrageinhalte jetzt in den Forderungen von IGAB wiederentdecken. Pro Aidants ist Mitglied der IGAB und darf stolz darauf sein, zusammen mit den Betreuenden den entscheidenden Beitrag zur Verlautbarung der IGAB geleistet zu haben - immer im Interesse der betreuenden Angehörigen. In der Medienmitteilung heisst es unter anderem, die vielen Initiativen der Solidarität seien äusserst erfreulich. Nun sei es aber an der Zeit, dass der Bundesrat Massnahmen zugunsten der betreuenden und pflegenden Angehörigen ergreife.

Die IGAB stellt fünf Forderungen an den Bundesrat:

  1. Schnellstmögliche Versorgung des Pflegepersonals mit Schutzmaterial (Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel).

  2. Ausweitung des Anspruchs auf Corona-Erwerbersatz für erwerbstätige Personen, die ihre Angehörigen - gleich welchen Alters - nicht mehr in eine Tagesstruktur oder ein Heim geben können, weil diese geschlossen wurden.

  3. Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer (3 Monate) für im gleichen Haushalt lebende ausländische Betreuerinnen und Betreuer unter der Bedingung, dass sie ordnungsgemäss angestellt und korrekt entlohnt werden und über Arbeitsbedingungen verfügen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

  4. Ausdehnung des IV-Assistenzbeitrags auf Familienangehörige (Ehepartner/in, eingetragene Partner/in, direkte Verwandte) während der Pandemie.

  5. Sofortige Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege, das vom Parlament im Dezember verabschiedet worden ist. Dieses Gesetz sieht die Verlängerung des 3-tägigen Urlaubs wegen Erkrankung von Angehörigen, einen Betreuungsurlaub für schwerkranke oder verletzte Kinder und eine Verlängerung der Betreuungsgutschriften in der AHV vor.

Zur IGAB-Medienmitteilung vom 9. April 2020

    Abonnieren

    Was denken Sie über diesen Beitrag?

    Kommentieren Sie unten: