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Beratungen der Kommission SGK-N

Die Angehörigenbetreuung, die neben einer Erwerbsarbeit zusätzlich geleistet wird, kann zu Situationen der Überlastung führen und die materielle Existenz von betreuenden und pflegenden Angehörigen ebenso wie deren Gesundheit gefährden. Das Bundesgesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Angehörigenbetreuung, das von der Kommission Ende Woche beraten wird, hat zum Ziel, Angehörige endlich spürbar zu entlasten. Die IGAB bedauert, dass der Bundesrat in seinem Vorschlag die Langzeitbetreuung nicht berücksichtigt hat, eine Lücke – unter anderen -, die die Kommission im Rahmen der Beratungen am 29. und 30. August schliessen kann 

Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB, der 32 Mitgliedorganisationen - darunter der Verein Pro Aidants angehören, ermutigt die Mitglieder der Kommission SGK-N, den Entwurf des Bundesrats zu verabschieden und gleichzeitig zu verbessern, namentlich was die Langzeitbetreuung betrifft. Die IGAB hat ihre Position gegenüber den Mitgliedern der Kommission schriftlich geäussert. Dabei fallen folgende Elemente ins Gewicht: 

Kurzurlaub 

Die Ausweitung des betroffenen Personenkreises, der erwerbstätige Angehörige zum Bezug eines bezahlten Kurzurlaubs berechtigt, ist eine ausgezeichnete Massnahme. Diese Massnahme garantiert Rechtssicherheit für alle Beteiligten. 

Hingegen ist die Begrenzung dieses Kurzurlaubs auf einen Block von drei Tagen nicht ausreichend. Der Urlaub soll – situationsabhängig – bis zu fünf Tagen dauern können. 

Die IGAB spricht sich gegen die Einführung einer Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf 10 Tage pro Jahr aus. Für den Kurzurlaub ist im geltenden Recht keine Beschränkung vorgesehen; Die Eltern 

Betreuungsurlaub für schwer kranke Kinder 

Der neue Betreuungsurlaub ist eine höchst willkommene und nötige Massnahme. Die vorgesehene Dauer von 14 Wochen ist allerdings ungenügend. Die IGAB plädiert für eine – bedarfsgerechte – Dauer von bis zu 24 Wochen. Dies betrifft besonders Fälle von schweren Krankheiten bei Kindern (wie z.B. Krebs). 

Wie beim Kurzurlaub sollen auch beim Betreuungsurlaub erweiterte Personengruppen anspruchsberechtigt sein (Schwiegereltern, Grosseltern sowie jede andere Person, die mit einem kranken Kind lebt und die Hauptverantwortung für dessen Betreuung trägt). 

Erwerbstätige Personen, die regelmässig ihren erwachsenen Angehörigen beistehen (Eltern, Geschwister, Eheleute, registrierte Partner/innen, Konkubinatspaare), haben ebenso einen Bedarf nach einem längeren Urlaub. Dieser Anspruch soll stärker abhängig sein von der Lebenssituation und von der Beziehung zur pflegebedürftigen Person als von der familiären Beziehung. 

Betreuungsgutschriften in der AHV 

Die IGAB befürwortet die Ausweitung des Rechts auf Gutschriften für Betreuungsaufgaben in der AHV (Fall von leichter Hilflosigkeit, Ausweitung auf Konkubinatspartner). 

Allerdings ist das Kriterium des ‚leichten Zugangs‘ zur Betreuung wegzulassen. Diese Bestimmung entspricht nicht mehr den heutigen sozialen Realitäten und die Betreuungsarbeit „auf Distanz“ betrifft zahlreiche Personen. 

Ausschüttung Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag der IV 

Die Ausschüttung der beiden Entschädigungen ist unabhängig davon fortzusetzen, wie lange der Spitalaufenthalt dauert, denn es handelt sich um Kinder, die davon profitieren. Die Anwesenheit der Eltern, die deshalb nicht zur Arbeit gehen können, ist wesentlich und unerlässlich für das physische und psychische Wohl der jungen Patienten, für die eine Hilflosenentschädigung oder ein Intensivpflegezuschlag gesprochen wurde. Ein Unterbruch der Ausschüttung, auch nach einem vollendeten Kalendermonat, darf nicht erfolgen, weil diese Regel der Willkür in Bezug auf zufällige Kalenderdaten Vorschub leisten würde. 

Die IGAB hat der SGK-N rund ein Dutzend weiterer Massnahmen unterbreitet und zwar in Bezug auf die Finanzierung und auf die jeweiligen Lebensumstände der Betroffenen, um die Vereinbarkeit von Berufsleben und Angehörigenbetreuung tatsächlich zu erleichtern. Darunter findet sich der Vorschlag, Assistenzbeiträge der IV auch für das Engagement von Angehörigen und nicht nur von Dritten einsetzen zu können. 

Vereinbarkeit von Berufsleben und Angehörigenbetreuung

Die IGAB ist sich bewusst, dass diese Massnahmen etwas kosten. Angesichts der 81 Milliarden Franken, in deren Umfang pflegende Angehörige jährlich unentgeltlich Betreuungsarbeit leisten (gemäss Schätzung des Satellitenkontos Haushaltproduktion des Bundesamts für Statistik 2016), fällt der Politik die Aufgabe zu, jetzt mehrere hundert Millionen Franken zu investieren. Dies, um auch in Zukunft auf das Engagement von pflegenden und betreuenden Angehörigen zählen zu können, die sich damit weniger gezwungen sehen, ihre Berufsarbeit aufgeben zu müssen. Und nicht zuletzt im Hinblick auf den Frachkräftemangel unseres Landes sowie in Anbetracht der stetig steigenden Gesundheitskosten. 

Weitere Informationen sind erhältlich beim Sekretariat der IG Angehörigenbetreuung

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