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Ansichten von 340 betreuenden Angehörigen

Im Hinblick auf die Proches Aidants Vernehmlassung, die KVG-Revision, den Expertenbericht 'Kostendämpfung' und die Volksinitiative 'Für eine starke Pflege' hat der neue Koordinationsverein für Helfende in einer Online Befragung die Ansichten von 340 betreuenden und pflegenden Angehörigen eingeholt.

Zur Umfrage aufgerufen wurde in sozialen Medien unter dem Stichwort #FürdieHelfenden:

Die häufigsten Teilnehmenden waren im Alter zwischen 55-64 und vorwiegend Frauen aus der ganzen Schweiz.


Quelle: Facebook Business Manager


Quelle: Google Analytics

Die folgenden Punkte finden durchwegs grosse Zustimmung:

  • Betreuende und pflegende Angehörige sollen finanziell besser entschädigt werden.
  • Zeitliche Entlastung für Proches Aidants ist tendenziell wichtiger als Geldleistungen.
  • Der Bund sollte Pilotprojekte zur Zeitersparnis und Kosteneindämmung fördern.
  • Die Wahlfreiheit bei ambulanten Anbietern soll ausgebaut werden
  • Koordination als erweiterte experimentelle Abrechnungsposition.
  • Ausweitung der Entscheidungsbefugnisse von Pflegenden.
  • Wenn Unterstützungsgelder fliessen, müssen davon auch die am stärksten belasteten Proches Aidants und verletzlichsten Personengruppen profitieren.
  • Zudem muss im 21. Jahrhundert auf ein zeitgemässes Familienbild abgestellt werden. Hilfsbedürftige Menschen sollen - ungeachtet der verwandtschaftlichen Situation selber entscheiden können, wer ihre betreuenden und pflegenden Personen sind. Diese vertraglich eingebundene Assistenzpersonen sollen unkompliziert eine Betreuungsentschädigung einfordern können.
  • Die verletzlichsten Personen sind diejenigen, die entweder keine Partner oder Kinder haben oder diese nicht in der Nähe wohnen oder aus anderen Gründen für eine Betreuung nicht in Frage kommen. Sie sind hilflos und alleine zu Hause. Deshalb muss die Gutschrift auf nicht im gleichen Haushalt lebende Nächste, sogenannte „Sandwich Pflegende“ mit der grössten Belastung (Kinder, berufliche Verpflichtungen, Wegzeit) ausgedehnt werden.

Beitrag des experimentellen Pilotprojekts „We+Care“:

Proche Aidants
We+Care Applikation

  • Wissenschaftlich begleitete Erprobung wie ein nationales Betreuungs- und Koordinationsnetz zur Nutzung von Synergien zwischen Privatpersonen und professionellen Anbietern gestaltet, betrieben und organisiert wird.
  • Hilfestellung für Anbieter und den Staat, es den Nächsten einfacher zu machen, ihrer in ZGB Art. 328 geregelten Pflicht Angehörige zu betreuen nachzukommen.
  • Deshalb soll eine Anschubfinanzierung durch einen neu zu schaffenden Innovationsfonds analog der Nationalen Forschungsprogramme (NFP) erfolgen.
  • Daraus soll schliesslich ein gemeinschaftliches Auffangnetz zur Betreuung- und Pflege entstehen, das so selbstverständlich sein wird, wie die AHV. Mit dem Unterschied, dass es Hilfsbedürftige und deren Pflegende nichts kostet.
  • Das Betreuungs- und Koordinationsnetz trägt sich nach der Anschubfinanzierung selbst. Finanziert wird die soziale Infrastruktur durch eine jährlichen Umsatzabhängigen Obolus der Anbieter zur Koordination,  dem sogenannten „Swiss Care Promille“.

 

Stellungnahme für die Helfenden von Pro Aidants

Relevanter als Geldleistungen ist es, die Proches Aidants in der Koordination der Betreuung und Pflege zu befähigen und zeitlich zu entlasten. Indem sie zielgerichtetes Wissen und personalisierte Handlungsanleitungen erhalten, wie ein gemeinschaftliches Versorgungssystem für eine bestimme Person am effizientesten und effektivsten organisiert werden kann.

Dazu gehören, konkrete Informationen und Handlungsanweisungen um sich im unübersichtlichen Angebot des Sozialhilfe-, Pflege- und Gesundheitssystems besser zurechtzufinden.

  • Deshalb begrüsst der Verein Pro Aidants, die im KVG - Paket 1 genannten Massnahmen „Pilotprojekte zur Eindämmung der Kostenentwicklung zu erproben“ vollumfänglich.

Der Verein Pro Aidants prüft im angelaufenen experimentellen Pilotprojekt We+Care eine Bewerbung als Anwendungsfall im Sinne des momentan durch das BAG diskutierten Experimentierartikels gemäss Expertenbericht 2017 S 32 ff “Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der OKP”:

  • Dies mit dem Ziel, das Kostensenkungspotenzial einer besser integrierten und koordinierten Gesundheitspflegeversorgung für die Anbieter, Krankenkassen und die Proches Aidants in einem Forschungsbericht nachzuweisen. Dazu gehört es, während der Pilotphase führungsstarke und initiative Sozialarbeiter, medizinisch Pflegende und Hausärzte zu fördern.

Pro Aidants unterstützt die eidgenössische Volksinitiative für eine starke Pflege:

  • Personen, die Hilfsbedürftige in deren Wohnung unterstützen und täglich Zeit mit Ihnen verbringen, wissen am besten was zu tun ist. Die Entscheidungsbefugnisse für medizinisch Pflegenden sind daher auszuweiten.
  • Zudem soll dieses wertvolle Wissen gesammelt, geteilt und anonym ausgewertet werden. Selbstverständlich wird dafür das Einverständnis der Pflegenden und Hilfsbedürftigen vorab eingeholt.


Weiterführende Informationen:

«Pflegende Angehörige spielen eine unglaublich grosse Rolle in der Schweiz.

Dieses Engagement verdient Anerkennung. Nicht nur Worte»

Alain Berset, Bundespräsident
Schweizer Radio und Fernsehen

«Die Sandwich-Generation ist ein Fakt»

François Höpflinger, Soziologe
Grosseltern Magazin

«Der Begriff nahestehende Personen kann durch die heutigen vielfältigen Familienkonstellationen sehr unterschiedlich sein.»

Monica Gschwind, Regierungspräsidentin
Stellungnahme - Basel Landschaft

«Wir leben in einer mobilen Gesellschaft, die leichte Erreichbarkeit als Anspruchskriterium muss daher gestrichen werden.»

Valérie Borioli Sandoz, Travaile Suisse
Grosseltern Magazin

Radiobericht zur Umfrage des Vereins «Pflegende Angehörige Freiburg»



«Es fängt mit wenig Pflege an und wird immer mehr.»

Sandrine Pihet, Präsidentin «Pflegende Angehörige Freiburg»
Schweizer Radio und Fernsehen

Was sind eigentlich "betreuende und pflegende Angehörige"?

«Betreuende und pflegende Angehörige sind Personen aller Altersgruppen, die einen Menschen, dem sie sich verbunden fühlen und/oder verpflichtet fühlen, über längere Zeit und in wesentlichem Ausmass in der Bewältigung und/oder Gestaltung des Alltags unterstützen, sofern er dies aus gesundheitlichen Gründen nicht alleine kann»

Hannah Wepf/Heidi Kaspar/Ulrich Otto/Iren Bischofsberger/Agnes Leu
Ausgabe 3/17 - Pflegerecht

«Insgesamt 1,9 Millionen Menschen in der Schweiz – oder 35% der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren – unterstützen, betreuen und begleiten täglich ein Kind oder eine erwachsene Person.»

IG pflegende Angehörige
Medienmitteilung und Stellungnahme

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