Anatomie einer sozialen Errungenschaft

Die Gründung der Altersversicherung geht auf den Brief eines Pfarrers an die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft zurück. Unter dem Patronat der SGG wurde am 23. Oktober 1917 durch ein zehnköpfiges provisorisches Organisationskomittee die Stiftung "Für das Alter" lanciert.

Und am 10. Juli 1918 formell gegründet zu diesem Zweck:

  1. In unserem Lande die Teilnahme für Greise beiderlei Geschlechts ohne Unterschied des Bekenntnisses wecken und stärken
  2. Die nötigen Mittel zur Fürsorge für bedürftige Greise und zur Verbesserung ihres Loses sammeln
  3. Alle Bestrebungen zur Förderung der Altersversicherung, und insbesondere auch der gesetzlichen, unterstützen

Hundert Jahre später konnte dank dem Engagement von Pro Senectute die Altersarmut durch die Etablierung der Schweizerischen Alters- und Hiflosenversicherung erfolgreich abgefedert werden.

Die heutige Herausforderung ist es, von wem und zu welchen Kosten die Babyboomer Generation betreut werden soll. Und wie das Versorgungsystem auf die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft angepasst wird.

Mit Konzepten einer zusätzlichen Pflegeversicherung werden die Herausforderung des 21. Jahrhunderts nicht gelöst.

Was heute drängt, ist ein gemeinschaftliches Auffangnetz und verbesserte Koordination der Anbieter, die dank neuartigen Entwicklungen in der digitalen Informations- und Transaktionstechnik ermöglicht werden.

Die Anbieter und der Staat müssen es den Nächsten einfacher machen, ihrer nach ZGB Art. 328 moralischen und rechtlichen Pflicht Angehörige zu betreuen nachkommen zu können.

"Für die Helfenden" fordert die Eidgenossen auf, sich besser um diese implizite strategische Ressource zu sorgen. Indem der Staat gesetzliche Anpassungen vornimmt und die betreuende Volkswirtschaft einen freiwilligen Obolus zur Koordination entrichtet, dem Swiss Care Promille.

Die Entstehungsgeschichte der AHV im Bildband von Pro Senectute: Eine Jahrhundertgeschichte Pro Senectute und die Schweiz 1917 – 2017

“Das grösste Risiko für eine Gesellschaft in demografischer Alterung ist es, wenn die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Individuum, Familie, Zivilgesellschaft, Markt und Staat nicht neu 
verhandelt werden. Und seine Mitbürger nicht befähigt werden, ihrer moralischen und rechtlichen Pflicht zur Nächstenbetreuung einfacher nachzukommen.”
- 2018: Lukas Niederberger, Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft

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